Haftpflicht bedeutet Verpflichtung zum Schadenersatz, d.h. der Schädiger muss dem Geschädigten den entstandenen Schaden ersetzen. Unter welchen Umständen und in welcher Höhe gehaftet werden muss, bestimmen die Gesetze. Die Grundlage des Haftpflichtrechts bildet das BGB (inbesondere §823 "Schadenersatzpflicht"), es gibt aber auch weitere relevante Gesetze z.B. das Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder das Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG). Die Aufgabe einer Haftpflichtversicherung ist es, berechtigte Schadenersatzansprüche von Dritten an den Versicherten zu befriedigen und unberechtigt an den Versicherten gestellte Forderungen abzuwehren (d.h. die Haftpflichtversicherung ist hier auch gleichzeitig eine passive Rechtsschutzversicherung). Sie zählt zu den wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen und auch für Unternehmen, da sie ein existenzgefährdendes Risiko absichert.
Da es Haftungsrisiken in unterschiedlichen Gefahrenbereichen gibt, die aber nicht jeden betreffen, haben sich unterschiedliche Varianten von Haftpflichtversicherungen herausgebildet:
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